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Liebe Kunden.

auch wir brauchen gelegentlich eine kleine Inspektion, ganz ohne TÜV‑Aufkleber.
Unsere Werkstatt geht vom 14. bis 26. Mai in den Betriebsurlaub und bleibt in dieser Zeit geschlossen.

Ab dem 27. Mai sind wir wieder mit vollen Batterien und gewohnt öligen Händen für Sie da.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.

Ihr Team von Kfz-Fachwerkstatt Reinhardt

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Service-Tipps

Freie Fahrt im Ausland? Nur mit dem richtigen Schein

Wer eine internationale Reise plant, sollte einiges beachten. Ein gültiger Reisepass, wichtige Impfungen oder Geld in der Landeswährung stehen bei den meisten ganz oben auf der Liste. Was viele vergessen? Wer vor Ort selbst mit dem Auto fahren möchte, benötigt oft einen internationalen Führerschein oder eine Übersetzung in die Landessprache. Damit ihr keine bösen Überraschungen erlebt, findet ihr hier einen Überblick über geltende Vorschriften in beliebten Fernreisezielen.

 

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Wer im Urlaub selbst mit dem Auto fahren will, sollte vorher die Führerschein-Regeln im Zielland kennen. Foto: Autoren-Union Mobilität

Ob Roadtrip an der US-Westküste, Rundreise durch Thailand oder Safari in Südafrika: Wer selbst fahren will, muss vorab die Führerschein-Regeln im Zielland kennen. Denn es fehlt ein einheitliches System.  

Andere Länder, andere Sitten
Hier findet ihr die wichtigsten Vorschriften für Europa und beliebte Fernreiseziele im Überblick.

EU und EWR:
•    Hier reicht der bekannte EU-Führerschein.
•    Der alte Führerschein in Rosa oder Grau ist grundsätzlich bis spätestens 19. Januar 2033 gültig. Allerdings kommt es immer wieder vor, dass er bei der Mietwagenausgabe oder bei Fahrzeugkontrollen nicht anerkannt wird. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte seinen alten Papierführerschein vor dem nächsten Urlaub umtauschen.

USA:
•    Lokale Behörden erkennen einen Führerschein ohne Zusatzdokumente nicht überall an.
•    Die einzelnen Bundesstaaten haben unterschiedliche Regelungen. Mit einem internationalen Führerschein seid ihr auf der sicheren Seite. 
•    Gesetze können sich kurzfristig ändern, sodass ein internationaler Führerschein plötzlich verpflichtend wird.

Australien und Neuseeland:
•    Hier reicht bei vorübergehenden Aufenthalten der deutsche Führerschein inklusive einer beglaubigten Übersetzung.
•    Die Auslandsvertretungen stellen die Übersetzungen gegen eine Gebühr auch vor Ort aus.

Thailand:
•    Der Internationale Führerschein nach dem Übereinkommen von 1968 ist Pflicht. 
•    Bei Aufenthalten von mehr als drei Monaten benötigt ihr eine thailändische Fahrerlaubnis.

Japan: 
•    Die Behörden in Japan fordern zusätzlich zum deutschen Führerschein eine amtlich beglaubigte japanische Übersetzung. Diese erhaltet ihr zum Beispiel vom japanischen Automobilclub (JAF) oder vom ADAC Südbayern e.V.

So kommt ihr an den Schein
Die internationale Version könnt ihr bei den Straßenverkehrsämtern an eurem Wohnort beantragen, manchmal auch online. Für den Antrag braucht ihr euren Reisepass oder Personalausweis, den EU-Kartenführerschein und ein aktuelles biometrisches Foto. Wer noch das alte Papierdokument besitzt, muss dieses zuvor umtauschen.
Die Kosten für den internationalen Schein betragen 15 bis 20 Euro. Wird das Dokument per Post zugestellt, fallen zusätzlich Versandkosten an.
Der internationale Führerschein existiert in zwei Versionen. Die Ausfertigung nach dem Muster von 1968 ist gängiger und für drei Jahre gültig. Die Version von 1926 gilt ein Jahr. Verlängern könnt ihr das Dokument nach Ablauf nicht. Ihr müsst es bei Bedarf neu beantragen.